Haben Sie jemals darüber nachgedacht, eine exklusive mediterrane Immobilie zu besitzen? Denken Sie gerade über den Kauf einer Immobilie in Montenegro nach? Mit unübertroffenen Naturwundern, viel Sonnenschein, Geschichte und Ruhe hat sich Montenegro zu einem der
attraktivste Reiseziele Besucher aus aller Welt anzieht. Mit seinem günstigen Wirtschaftsklima hat das Land viele ausländische Investoren angezogen.
Eine Wohnung in Montenegro kaufen ist ein einfacher und unkomplizierter Prozess. Einzelpersonen können Immobilien unter ihrem eigenen Namen, einer in- oder ausländischen Firma erwerben. In jedem Fall haben wir diesen Leitfaden erstellt, um Ihnen beim Kauf einer Immobilie in Montenegro zu helfen und den Prozess noch einfacher zu gestalten.
Leitfaden zum Immobilienerwerb in Montenegro
Ausländer können 2 Arten von Aufenthaltstiteln beantragen, wenn sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Aufenthaltsgenehmigung gewährt ausländischen Staatsbürgern die Möglichkeit, sich maximal 365 Tage in Montenegro aufzuhalten, was Vollzeitarbeit, Schul-/Universitätsbesuch, Familienzusammenführung und Immobilieneigentum einschließt.
Daueraufenthaltserlaubnis kann nach fünf Jahren befristeter Aufenthaltsgenehmigung erworben und um weitere fünf Jahre verlängert werden. Die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung gewährt Ausländern dieselben Rechte wie montenegrinischen Staatsbürgern, mit Ausnahme des Wahlrechts.
Durch die kürzlich erfolgte Einführung von Notaren ist der gesamte Kaufprozess für beide Parteien sicher und transparent. Im Folgenden sind einige der wichtigsten Schritte und Fakten aufgeführt:
Sobald sich beide Parteien auf den Kaufpreis der Immobilie geeinigt haben, wird empfohlen, einen Anwalt zu beauftragen, der prüfen kann, ob die Immobilie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt, insbesondere die Eigentumsurkunde, und ob keine Hypothek auf der Immobilie lastet.
Je nach Vereinbarung zwischen den Parteien wird die Anzahlung vor der Terminvereinbarung beim Notar geleistet. Die Höhe der Anzahlung hängt vom Wert der Immobilie ab und wird vom Makler mitgeteilt und abgewickelt.
Wenn alle Details bezüglich des Verkaufs der Immobilie vereinbart sind, vereinbart der Makler einen Termin beim Notar.
Beim Notar müssen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer persönlich anwesend sein. Falls eine der Parteien nicht in Montenegro ist, kann der Vertrag in ihrem Namen von einem Bevollmächtigten unterzeichnet werden, der über eine entsprechende Vollmacht verfügt.
Wird der Vertrag zwischen Parteien geschlossen, die keine montenegrinischen Staatsangehörigen sind, ist die Anwesenheit eines Gerichtsübersetzers zwingend erforderlich.
Sobald der Kaufvertrag unterzeichnet und der Kaufpreis vollständig bezahlt ist (die Zahlungsfrist wird zwischen den Parteien vereinbart und im Vertrag vermerkt), leitet der Notar alle Unterlagen an das Katasteramt weiter, damit die Eigentumsurkunde umgeschrieben wird, was bis zu einigen Wochen dauern kann.
Der Käufer muss eine Kaufsteuer oder Grunderwerbsteuer in Höhe von 31 TP3T entrichten.
Sobald die Eigentumsübertragung bestätigt ist, kann der neue Eigentümer alle kommunalen Rechnungen auf seinen Namen umschreiben lassen.
Finanzielle Anreize und Besteuerung
Körperschaftsteuer
Für inländische Unternehmen gilt das weltweite Einkommen als Bemessungsgrundlage, während gebietsfremde Unternehmen nur auf Einkünfte aus montenegrinischen Quellen besteuert werden.
Der Körperschaftsteuersatz ist progressiv gestaffelt:
9% – Gewinn bis zu 100.000 Euro
12% – auf Gewinne über 100.000 EUR und bis zu 1.500.000 EUR
15% + 177.000 EUR auf Gewinne über 1.500.001 EUR
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer liegt zwischen 9% und 15%. Auf geerbte Immobilien unter nahen Familienangehörigen wird eine Steuer von 0% erhoben.
Der Einkommensteuersatz ist zudem progressiv:
Einkommensteuer
0% auf den Betrag bis zu 700 Euro
91 TP3T auf den Betrag von 701 EUR bis 1.000 EUR
151 TP3T auf den Betrag über 1.001 EUR
151 TP3T auf Kapitalerträge
Mehrwertsteuer
Der Mehrwertsteuersatz beträgt 21%, wobei für bestimmte Produkt- und Dienstleistungskategorien, darunter auch der Tourismussektor, ein Satz von 7% gilt.
Grundsteuer
Die Grundsteuer wird jährlich an die staatlichen und kommunalen Behörden entrichtet und wird als jährliche Grundsteuer bezeichnet; sie liegt je nach Lage der Immobilie, Größe usw. zwischen 0,11 % und 11 %.
Grunderwerbsteuer
Ab dem 1. Januarst 2024, neue Grundsteuer gilt wie folgt:
3% für Immobilien im Wert von bis zu 150.000 Euro
5% + 4.500 Euro für Immobilien im Wert zwischen 150.001 Euro und 500.000 Euro
6% + 22.000 Euro für Immobilien im Wert von über 150.001 Euro
Nutzen Sie gerne diesen Leitfaden für den Kauf einer Immobilie in Montenegro und rufen Sie uns an
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